FHprofUnt

Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen
Fachhochschulen kooperieren in innovativen Forschungsprojekten mit Unternehmen, bauen so ihre Stärken aus und tragen zur Beschleunigung des Wissens- und Technologietransfers bei.
Antragsberechtigte Hochschulen
Die Förderlinie richtet sich an Fachhochschulen, die in den Disziplinen Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften lehren und forschen. Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten privaten Fachhochschulen (mit Ausnahme verwaltungsinterner Fachhochschulen).
Forschungsschwerpunkte
Im Fokus der Förderlinie steht die Verbesserung, Intensivierung und Beschleunigung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zwischen Fachhochschulen und Unternehmen. Weiteres Ziel ist die forschungsnahe Qualifizierung von wissenschaftlichen Nachwuchskräften in Form von Studien-, Bachelor-, Master oder Diplomarbeiten sowie kooperativen Promotionen. Gewünscht ist neben der aktiven Einbindung von Praxispartnern auch die Vernetzung innerhalb der Wissenschaft, um die Verbundfähigkeit der Fachhochschulen zu stärken. Die Forschungsthemen sollten nachfrageorientiert sein und sich idealer Weise an den Themen der High-Tech-Strategie der Bundesregierung orientieren.
Voraussetzung
Die Fachhochschule muss mit mindestens einem Unternehmen (vorzugsweise KMU) und einem weiteren Partner (z.B. aus Wirtschaft oder Wissenschaft) projektbezogen kooperieren. Der Unternehmenspartner leistet einen Beitrag in Höhe von mindestens 20 Prozent der Fördersumme, wobei geldwerte Leistungen in Form von Personalbereitstellung, Sachausstattung, Infrastrukturleistungen oder sonstigen Dienstleistungen möglich sind.
Zuwendung
Es werden maximal 260.000 Euro zuzüglich 20 Prozent Projektpauschale pro Projekt als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen. Zuwendungsgeber ist das BMBF, der beauftragte Projektträger ist die AiF F·T·K GmbH.
Verfahren
Nach der jährlichen Ausschreibung im Sommer reichen die Fachhochschulen bis Herbst zunächst die Ankündigungsskizze eines geplanten Forschungsvorhabens und anschließend den Antrag beim Projektträger ein. Die Anträge werden von drei Gutachtern fachlich bewertet. Auf Grundlage der schriftlichen Gutachten wird eine Rangliste nach erreichten Punktzahlen erstellt. Der Projektträger verfasst auf Basis der Rangliste seine Förderungsempfehlung für das BMBF, das über die Bewilligung der förderungswürdigen Anträge entscheidet.
Bewilligungen
Förderrunde | Anträge gesamt | Anträge förderungswürdig | Anträge bewilligt | Mittel bewilligt | |
|---|---|---|---|---|---|
2007 | 314 | 210 | 106 | 23,6 Mio. EUR | |
2008 | 333 | 226 | 102 | 24,2 Mio. EUR | |
2009 | 314 | 227 | 100 | 25,2 Mio. EUR | |
2010 | 367 | 299 | 129 | 34,3 Mio. EUR | |
| 2011 | 384 | 307 | 49 | 13,5 Mio. EUR | |
2012 | 383 | Angaben folgen |
Download Projektliste 2007
Download Projektliste 2008
Download Projektliste 2009
Download Projektliste 2010
Download Projektliste 2011
Bild: rainer sturm/pixelio.de
