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Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen

Fachhochschulen kooperieren in innovativen Forschungsprojekten mit Unternehmen, bauen so ihre Stärken aus und tragen zur Beschleunigung des Wissens- und Technologietransfers bei.

Antragsberechtigte Hochschulen

Die Förderlinie richtet sich an Fachhochschulen, die in den Disziplinen Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften lehren und forschen. Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten privaten Fachhochschulen (mit Ausnahme verwaltungsinterner Fachhochschulen).

Forschungsschwerpunkte

Im Fokus der Förderlinie steht die Verbesserung, Intensivierung und Beschleunigung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zwischen Fachhochschulen und Unternehmen. Weiteres Ziel ist die forschungsnahe Qualifizierung von wissenschaftlichen Nachwuchskräften in Form von Studien-, Bachelor-, Master oder Diplomarbeiten sowie kooperativen Promotionen. Gewünscht ist neben der aktiven Einbindung von Praxispartnern auch die Vernetzung innerhalb der Wissenschaft, um die Verbundfähigkeit der Fachhochschulen zu stärken. Die Forschungsthemen sollten nachfrageorientiert sein und sich idealer Weise an den Themen der High-Tech-Strategie der Bundesregierung orientieren.

Voraussetzung

Die Fachhochschule muss mit mindestens einem Unternehmen (vorzugsweise KMU) und einem weiteren Partner (z.B. aus Wirtschaft oder Wissenschaft) projektbezogen kooperieren. Der Unternehmenspartner leistet einen Beitrag in Höhe von mindestens 20 Prozent der Fördersumme, wobei geldwerte Leistungen in Form von Personalbereitstellung, Sachausstattung, Infrastrukturleistungen oder sonstigen Dienstleistungen möglich sind.

Zuwendung

Es werden maximal 260.000 Euro zuzüglich 20 Prozent Projektpauschale pro Projekt als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen. Zuwendungsgeber ist das BMBF, der beauftragte Projektträger ist die AiF F·T·K GmbH.

Verfahren

Nach der jährlichen Ausschreibung im Sommer reichen die Fachhochschulen bis Herbst zunächst die Ankündigungsskizze eines geplanten Forschungsvorhabens und anschließend den Antrag beim Projektträger ein. Die Anträge werden von drei Gutachtern fachlich bewertet. Auf Grundlage der schriftlichen Gutachten wird eine Rangliste nach erreichten Punktzahlen erstellt. Der Projektträger verfasst auf Basis der Rangliste seine Förderungsempfehlung für das BMBF, das über die Bewilligung der förderungswürdigen Anträge entscheidet.

Bewilligungen

Förderrunde

Anträge gesamt

Anträge förderungswürdig

Anträge bewilligt

Mittel bewilligt

2007

314

210

106

23,6 Mio. EUR

2008

333

226

102

24,2 Mio. EUR

2009

314

227

100

25,2 Mio. EUR

2010

367

299

129

34,3 Mio. EUR

2011384307  4913,5 Mio. EUR

2012

383

Angaben folgen


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Bild: rainer sturm/pixelio.de