SILQUA-FH

Soziale Innovationen für Lebensqualität in der alternden Gesellschaft
Fachhochschulen kooperieren mit Kommunen, Unternehmen, öffentlichen, privaten, kirchlichen und sozialen Trägern, um praxisorientierte Konzepte, Modelle und Methoden für den Erhalt und die Verbesserung der Teilhabe von älteren Menschen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zu entwickeln.
Antragsberechtigte Hochschulen
Die Förderlinie richtet sich an Fachhochschulen, die in ihren Fachdisziplinen Soziale Arbeit, Pflege, Gesundheit und Wirtschaft bereits ein einschlägiges Forschungsprofil entwickelt haben. Antragsberechtigt sind alle staatlichen, kirchlichen und staatlich anerkannten privaten Fachhochschulen (mit Ausnahme verwaltungsinterner Fachhochschulen).
Forschungsschwerpunkte
Im Fokus der Förderlinie stehen praxisorientierte Entwicklungen sozialer und gesellschaftlicher Innovationen. Dazu gehören Strategieentwicklungen für Prävention, Rehabilitation, pflegerische Versorgung, generationsübergreifende Verantwortung, integrierte Hilfs- und Unterstützungsplanung, Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote für Betreuende sowie betriebliche Personalarbeit und unternehmerisches Handeln vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Hohe Bedeutung hat neben der Praxisnähe auch die überregionale Übertragbarkeit der Forschungsergebnisse.
Voraussetzung
Die Fachhochschule muss mit mindestens einem Partner aus der Praxis (z.B. Kommune, Unternehmen, öffentlicher oder privater Träger) projektbezogen kooperieren. Der Praxispartner leistet jeweils einen Beitrag in Höhe von mindestens 20 Prozent der Fördersumme, wobei geldwerte Leistungen in Form von Personalbereitstellung, Sachausstattung, Infrastrukturleistungen oder sonstigen Dienstleistungen erwünscht sind.
Zuwendung
Es werden maximal 260.000 Euro zuzüglich 20 Prozent Projektpauschale pro Projekt als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen. Zuwendungsgeber ist das BMBF, der beauftragte Projektträger ist die AiF F·T·K GmbH.
Verfahren
Nach der jährlichen Ausschreibung im Frühsommer reichen die Fachhochschulen bis Spätsommer zunächst die Ankündigungsskizze eines geplanten Forschungsvorhabens beim Projektträger ein und bis Herbstanfang den Antrag. Die Anträge werden von drei Gutachtern fachlich bewertet. Im Rahmen einer Auswahlsitzung werden alle Anträge und schriftlichen Gutachten besprochen und eine Rangliste nach erreichten Punktzahlen erstellt. Der Projektträger verfasst auf Basis der Rangliste seine Förderungsempfehlung für das BMBF, das über die Bewilligung der förderungswürdigen Anträge entscheidet.
Bewilligungen
| Förderrunde | Anträge gesamt | Anträge förderungswürdig | Anträge bewilligt | Mittel bewilligt | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
2009 | 80 | 41 | 22 | 5,4 Mio. EUR | ||
| 2010 | 67 | 23 | 8 | 2,0 Mio. EUR | ||
| 2011 | 59 | 37 | 17 | 4,5 Mio. EUR | ||
2012 | 66 | Angaben folgen |
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Bild: s.g.s./pixelio.de
