Teilnahme- und Vertragsbedingungen für das AiF InnovatorsNet – Mitgliedschaft+
Präambel
Die AiF Forschung · Technik · Kommunikation GmbH (im Folgenden AiF FTK) ist Urheberin und Kuratorin des AiF InnovatorsNet (im Folgenden InnovatorsNet), einem weltweit einzigartigen digitalen und innovativen Innovationsnetzwerk, dessen Ziel es ist, die Innovationskraft seiner Mitglieder „hands-on“ und unter Einsatz moderner Methoden und Technologien nachhaltig zu stärken (www.innovatorsnet.de).
Die Stärkung der Innovationskraft der Mitglieder des InnovatorsNet resultiert dabei aus ihrer aktiven Teilnahme an diesem Netzwerk, in dem Innovatoren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Gesellschaft vereint sind. Um eine Mitgliedschaft im InnovatorsNet können sich alle innovativen Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen als Institution bewerben und sodann von seinen innovationsfördernden Aktivitäten profitieren.
Die mit besonderen Vorzügen versehene Mitgliedschaft+ im InnovatorsNet ist ausschließlich Kunden der AiF FTK vorbehalten, die die Vision und Mission des InnovatorsNet in einem hohen Maß teilen. Die gegenseitigen inhaltlichen Mehrwerte müssen klar erkennbar und definierbar sein. Ein besonderer Vorzug der Mitgliedschaft+ besteht dabei darin, dass auch Partner, Kunden und Kontakte des Mitglieds+ Zugang zu den Leistungen des InnovatorsNet erhalten können, gleichwertig zu allen anderen Mitgliedern des InnovatorsNet und das Mitglied+. Hierdurch eröffnet sich einem Mitglied+ die Möglichkeit, seine Partner, Kunden und Kontakte zusätzlich zu binden, dadurch sein Leistungsportfolio schnell und gezielt zu erweitern und aufgrund seiner aktiven Mitwirkung im InnovatorsNet als Innovator sicht- und erlebbar zu werden.
Ein Mitglied+ profitiert als Kunde der AiF FTK von besonders attraktiven Paketkonditionen.
1. Teilnahme am InnovatorsNet als Mitglied+
1.1. Eine Teilnahmeanfrage, bzw. Buchung muss online gestellt werden und alle Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. Über die Aufnahme in das InnovatorsNet entscheiden wir zeitnah, spätestens jedoch vier Wochen nach Antrags-/ Buchungseingang. Der Eintritt in das InnovatorsNet erfolgt i.d.R. durch ein digitales Buchungsformular unter Vorbehalt der Zustimmung durch die AiF Forschung · Technik · Kommunikation GmbH (im Folgenden: AiF FTK). Die AiF FTK kann eine Teilnahme aus wichtigem Grund versagen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht grundsätzlich nicht, auch nicht gegen Zahlung eines Entgeltes.
1.2. Die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung betreffen einzig den o.g. Gegenstand. AiF FTK und Mitglied+ sind in der Gestaltung ihrer sonstigen Zusammenarbeit durch diese Vereinbarung nicht weiter gebunden.
1.3. Durch die Teilnahme am InnovatorsNet wird keine Mitgliedschaft in einem Verein oder sonstigen Gesellschaft, etwa GbR, begründet. Das Mitglied erhält keine Mitgliedschaftsrechte, Gesellschafterrechte oder sonstige vergleichbare Rechtspositionen. Es handelt sich bei InnovatorsNet um eine Dienstleitung, die der Umsatzsteuer unterliegt.
2. Geltungsbereich
2.1. Die AiF FTK bietet eine Teilnahme am „InnovatorsNet“ als Dienstleistung/Produkt an.
2.2. Die folgenden Teilnahme- und Vertragsbedingungen gelten für alle Teilnahmen und Buchungen, die zwischen der AiF FTK und ihren Kunden über eine Teilnahme im InnovatorsNet, als so genanntes Mitglied+ bzw. Im Rahmen einer Mitgliedschaft+, geschlossen werden.
2.3. Abweichende AGB, oÄ., des Kunden finden auf die Verträge keine Anwendung, es sei denn, AiF FTK stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.
3. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und AiF FTK
3.1. Für die individuelle Angebotserstellung und Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme am InnovatorsNet kann eine Anfrageüber ein online-Formular erfolgen. Durch anschließende Bestätigung eines individuellen Angebotes schließt der Kunde einen Vertrag über eine kostenpflichtige Teilnahme („Mitgliedschaft+“), vorbehaltlich der Prüfung und Zustimmung durch die AiF FTK, ab und erkennt die Teilnahme- und Vertragsbedingungen an.
4. Leistungen
4.1. Die Mitgliedschaft+ bringt attraktive Leistungen und eine erhöhte Sichtbarkeit im InnovatorsNet der AiF FTK mit sich, so z.B. durch:
- Zugänge/Benutzerkonten für den InnovatorsNet Hub
- zur Verfügung gestellte (digitale) Materialen, die es dem Mitglied+ erlauben, reputationswirksam und gewinnbringend den Charakter der Mitgliedschaft+ zu kommunizieren,
- Eintrag auf AiF InnovatorsNet M+ Internetseite
- gemeinsame Veranstaltungen, Webtalks und eigene Formate etc. gemäß den inhaltlichen Qualitätskriterien des InnovatorsNet (nur bei Hinzubuchen des kostenpflichtigen Extramoduls: Content)
- die Möglichkeit, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Mitglieds+ als Ambassador zu nominieren (die Ernennung zum Ambassador erfolgt Prüfung und Zustimmung durch AiF FTK und den Kreis der bereits ernannten Ambassadoren).
4.2. Im Rahmen der Mitgliedschaft+ stellt AiF FTK dem Mitglied+ eine dem gewählten Paket entsprechende Anzahl von Zugängen/Benutzerkonten zur Mitgliederplattform, dem InnovatorsNet Hub und den Zugriff auf Leistungen des InnovatorsNet zur Verfügung.
4.3. Die Zugänge/ Benutzerkonten zum InnovatorsNet Hub werden im Rahmen der Mitgliedschaft+ geführt und sind in der Regel individualisiert (personengebundene Einzelnutzerkonten). Aus Kulanz kann die AiF FTK hiervon abweichen.
4.4. Die Zurverfügungstellung der Zugänge/Benutzerkonten zum InnovatorsNet erfolgt in einem (teil)automatisierten, fest definierten, Verfahren. Hierfür stellt das Mitglied+ die Daten der gewünschten Nutzer in geeigneter Form zur Verfügung, bzw. gewährleistet eine Übermittlung der Daten, die eine (teil)automatisierte Bearbeitung der Daten zulässt. AiF FTK stellt hier entsprechende Vorlagen oder Online-Formulare zur Verfügung. Halbjährlich ist eine Änderung der Zugänge in einem (teil)automatisierten Verfahren kostenfrei möglich, insofern die Änderungen, Löschungen und/oder Wechsel nicht mehr als 5% der zur Verfügung gestellten Zugänge betreffen. AiF FTK stellt dem Mitglied+ auf Wunsch hierfür elektronisch eine Übersicht zur Verfügung. Löschungs-, Änderungs-, und/oder Ergänzungswünsche sind durch das Mitglied+ selbständig in dieser Vorlage vorzunehmen und der AiF FTK zu übermitteln.
4.5. Die unter 5.9. genannten Zugänge zum InnovatorsNet sind inkludiert und Teil der Mitgliedschaft+. Weiterhin hat jedes Mitglied+ das Recht, Unternehmen und andere Institutionen direkt für eine Mitgliedschaft im InnovatorsNet zu empfehlen. Diese haben dann das Recht am AiF InnovatorsNet Family & Friends Reward Programm teilzunehmen, welches sie für rabattierte Sonderkonditionen qualifiziert.
4.6. Partner, Kunden und Kontakte des Mitgliedes+ erhalten, im Umfang des gebuchten Paketes, Zugang zu den Leistungen des InnovatorsNet, gleichwertig zu allen anderen Mitgliedern des InnovatorsNet. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Leistungen:
- mindestens 100 (digitale) Veranstaltungen, wie Webkurse, Online-Sprechstunden, etc. im Jahr;
- mindestens 10 Innovatorenbriefings im Jahr und Zugriff auf ad hoc News auf dem Dashboard, Guidebooks, Content on Demand, etc., z.B. zu Förderprogrammen und Forschungs-/Innovationsimpulsen;
- Zugriff auf alle Mitglieder-Apps der Mitgliederplattform InnovatorsNet Hub und Angebote der aktiven Vernetzung
- InnovatorsNet Support Chat und allgemeines digitales Onboarding für Mitglieder
- Leistungen des Mitglieder-Service;
- alle zukünftigen Leistungen und Erweiterungen des Leistungsportfolios ohne Mehrkosten.
Eine aktuelle Übersicht über Leistungen findet sich hier: www.innovatorsnet.de.
4.7. AiF FTK bindet das Mitglied+ aktiv in die Weiterentwicklung der im InnovatorsNet angebotenen Leistungen ein, um eine noch höhere Zufriedenheit mit den angebotenen Leistungen sicherzustellen.
5. Konditionen und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Leistungen von AiF FTK werden quartalsweise gem. der in 5.9. genannten Konditionen in Abhängigkeit von dem gewählten und aktiven Paket der Mitgliedschaft+ pauschal vergütet. AiF FTK stellt dem Mitglied+ hierüber i.d.R. quartalsweise eine Rechnung. Zwischen dem Mitglied+ und AiF FTK können auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise sind alle Zahlungen jeweils mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
5.2. Alle Preise sind in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. AiF FTK kann dem Mitglied+ neue Zahlungsmodalitäten während der Laufzeit des Vertrages anbieten.
5.3. Im Verzugsfall, sofern auch nach Ablauf einer dem Mitglied+ gesetzten Frist von vier Kalenderwochen nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist AiF FTK berechtigt, die Leistungen des InnovatorsNet für die Zugänge/Benutzerkonten des Mitglied+ einzubehalten. Hierzu gehört auch, aber nicht ausschließlich, die Sperrung der Zugänge zum InnovatorsNet Hub. Auf diese Sperrung wird AiF FTK im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden bei Mitglied+ oder dessen Partnern können nicht gegenüber AiF FTK geltend gemacht werden.
5.4. AiF FTK garantiert Mitglied+ die Verfügbarkeit der gebuchten Leistungen und Benutzerkonten des InnovatorsNet laut gewähltem Paket und hält hierfür Kapazitäten vor bzw. stellt diese bereit.
5.5. Die Staffelung der Gebühren richtet sich nach dem durch Mitglied+ gewählten Paket. Dabei ist es unerheblich, wie viele Zugänge wirklich aktiviert bzw. aktiv genutzt werden und wie viele Zugänge realisiert werden. Das Mitglied+ verpflichtet sich, die u.g. Pauschale zu zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Diese pauschalierte Regelung bildet die kalkulatorische Basis für die u.g. Paketkonditionen und die Einräumung der Rabatte im Vergleich zu einer normalen Mitgliedschaft.
5.6. Die Entscheidung darüber, welchen Partnern, Kunden und Kontakten des Mitglied+ ein Zugang zum InnovatorsNet ermöglicht wird, obliegt dem Mitglied+, solange dies nicht im Widerspruch zu den Zielen des InnovatorsNet oder den Bestimmungen dieses Vertrages steht, und vorbehaltlich der qualitativen Prüfung durch die Jury des InnovatorsNet. Das Mitglied+ hat hier auch das Recht die Vergabe von Zugängen/Benutzerkonten mit eigenen Leistungen, Angeboten und / oder Produkten zu bündeln, bzw. bundeln (so genannter “resell”), solange dies nicht den inhaltlichen Qualitätskriterien des AiF InnovatorsNet widerspricht.
5.7. Die Mitglied+-InnovatorsNet-Nutzer (Zugänge/Benutzerkonten über das Mitglied+) können den InnovatorsNet Hub nur nutzen, wenn die Nutzungs- und Teilnahmebedingungen des Hubs akzeptiert und beachtet werden; diese können jederzeit hier eingesehen werden: https://hubinnovatorsnet.de/staticpages/termsandconditions
5.8. Das Mitglied+ wird durch AiF FTK spätestens zwei Wochen vor Ende eines Quartals informiert, falls die Kapazität eines Pakets erreicht ist und keine weiteren freien Instanzen mehr zur Verfügung stehen. Das Mitglied+ kann dann formlos auf ein größeres Paket wechseln. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann auch die höheren Preise und höheren Rabatte, jedoch nicht rückwirkend. Sollte keine quartalsweise Abrechnung erfolgen, sondern z.B. eine jährliche Abrechnung der Mitgliedschaft+, dann wird der eventuelle Differenzbetrag mit dem Zeitpunkt der Umstellung fällig und danach in dem festgelegten Turnus.
5.9. Unter Berücksichtigung des in der Präambel beschriebenen besonderen Geistes dieser Vereinbarung kann AiF FTK folgende Jahresbeiträge ermöglichen (alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer):
- Paket XS: 0-49 Zugänge/Benutzerkonten - 4.245,00 € jährlich
- Paket S: 50-99 Zugänge/Benutzerkonten - 8.490,00 € jährlich
- Paket M: 100-249 Zugänge/Benutzerkonten - 14.980,00 € jährlich
- Paket L: 250-499 Zugänge/Benutzerkonten - 24.725,00 € jährlich
- Paket ab 500 Zugänge/Benutzerkonten: individuell (bitte anfragen)
5.10. Diese Konditionen gelten unter der Maßgabe, dass die Bedingungen unter Punkt 4.4. eingehalten werden. Eventuelle Mehraufwände, die sich aus einer manuellen oder aufwendigen Nachbearbeitung der Zurverfügungstellung der Zugänge ergeben, sind kalkulatorisch nicht Teil der o.g. Konditionen und werden durch die AiF FTK separat in Rechnung gestellt. Hierbei wird einmalig ein Mehraufwand von 19,00€ netto pro manueller Zurverfügungstellung pro Zugang angesetzt.
5.11. AiF FTK ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. AiF FTK wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen.
5.12. Darüber hinaus hat das Mitglied+ die Möglichkeit folgende optionale Module hinzuzubuchen. Die Module können jederzeit gebucht werden und haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten, eine Abwahl/Kündigung eines Moduls ist schriftlich möglich und wird mit dem nächsten halbjährlichen Abrechnungszeitraum wirksam, insofern diese vier Wochen vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraum ausgesprochen wurde:
5.12.1. Modul Marketing & Interaktion: die AiF FTK ermöglicht dem Mitglied+ die Nutzung der Apps “Events” und “Forum” und der Funktion “Dashboard - offizielle Beiträge” in der Mitgliederplattform InnovatorsNet Hub zur Bewerbung und Verbreitung eigener, zielgruppenrelevanter Inhalte, in bestehender Form bzw. gemäß der allgemeinen technischen Ausgestaltung, für die und 2.b. und 2.c. genannten Nutzer/Nutzergruppen in eigener Regie und Verantwortung. Dies ist eine Zusatzleistung der AiF FTK im Rahmen der Mitgliedschaft+, die kostenpflichtig hinzugebucht werden muss und jederzeit durch AiF FTK widerrufen werden kann, insbesondere wenn es technische oder inhaltliche Begebenheiten oder die Sicherheit des Hubs es erfordern. Das Mitglied+ erwirbt keinerlei Rechte an den Apps oder Funktionen des Hubs. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit und Nutzung durch das Mitglied+ im Sinne des kooperativen Geistes dieser Vereinbarung, für die Dauer dieser Vereinbarung, eingeräumt. Aktivitäten und Inhalte dürfen nicht gegen das Wesen und Charakter der Nutzungsbedingungen des InnovatorsNet Hub oder die guten Sitten verstoßen. Die Regelungen der Nutzungsbedingungen des InnovatorsNet Hub finden auch hier Anwendung und sind einzuhalten. Für die durch das Mitglied+ erstellten Inhalte übernimmt die AiF FTK keine Haftung oder Verantwortung. Es gelten folgende Preise (alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer):
- XS: 0-49 Zugänge - 1.061,25€, vierteljährliche Gebühr, Abrechnung auch halbjährlich oder jährlich möglich
- S: 50-99 Zugänge - 1.798,00 €, vierteljährliche Gebühr, Abrechnung auch halbjährlich oder jährlich möglich
- M: 100-249 Zugänge - 2.447,00€, vierteljährliche Gebühr, Abrechnung auch halbjährlich oder jährlich möglich
- L: 250-499 Zugänge - 2.972,50€, vierteljährliche Gebühr, Abrechnung auch halbjährlich oder jährlich möglich
- ab 500 Zugänge: individuelle Konditionen (auf Anfrage)
5.12.2. Modul Content & Expertise: Erstellung von exklusiven Beiträgen, Inhalten und Organisation von exklusiven Events für das Mitglied+ und dem Dach und der Marke AiF InnovatorsNet (z.B. Workshops, Fortbildungen, Sprechtage etc.) durch das Team des AiF InnovatorsNet. Konditionen und Preise nach individuellem Aufwand und auf Anfrage.
6. Rechtseinräumung
6.1. AiF FTK räumt dem Mitglied+ ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit der Mitgliedschaft+ begrenztes Recht zur Nutzung des speziellen InnovatorsNet-Mitglied+-Logos ein. Dies umfasst ausdrücklich auch die Nutzung des Logos zu eigenem, werblichem Zweck des Mitglieds+.
7. Dauer der Teilnahme, Kündigung der Teilnahme am InnovatorsNet
7.1. Die Mitgliedschaft+ beginnt („Datum des Vertragsschlusses“) mit Bestätigung des Angebotes durch den Kunden. Dieses erhält der Kunde nach dem Ausfüllen eines digitalen Anfragebogens und Prüfung durch die AiF FTK, digital zugesandt. Die Mitgliedschaft+ hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Abschluss. Dies sichert beiden Seiten eine entsprechende Planungs- und Umsetzungssicherheit zu und schafft insbesondere für die Nutzer des InnovatorsNet ein notwendiges Maß an Sicherheit und Vertrauen. Im Anschluss an diese 12 Monate verlängert sich die Vereinbarung automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit eine Kündigung ausgesprochen wurde.
7.2. Das Recht beider Partner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
7.4. Endet dieses Verhältnis, hat AiF FTK das Recht, den „Mitglied+ Zugängen/Benutzerkonten“ ein Angebot zur individuellen Fortführung der InnovatorsNet-Mitgliedschaft zu machen. Sollte dieses nicht angenommen werden, hat AiF FTK das Recht, die jeweiligen Instanzen/Zugänge aus dem InnovatorsNet zu entfernen.
8. Änderungsvorbehalte
8.1. AiF FTK hat das Recht, diese Teilnahme- und Vertragsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen zu ergänzen. Die Änderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. AiF FTK verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
Lehnt der Kunde die Änderungen ab, wird die Teilnahme am InnovatorsNet nicht nach 7.1. automatisch verlängert, und der Teilnehmer scheidet mit Ablauf des Zeitraumes des Vertragsjahres aus dem InnovatorsNet aus.
8.2. AiF FTK behält sich darüber hinaus vor, InnovatorsNet abzuändern, (i) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von AiF FTK angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit AiF FTK damit einer an AiF FTK gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; oder (iii) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.
8.3. AiF FTK ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen der Teilnahme am InnovatorsNet zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. AiF FTK wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen.
8.4. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 8.3. form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. AiF FTK behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
8.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
9. Zurückbehaltungsrechte der AiF FTK
9.1. AiF FTK ist berechtigt, Leistungen nach dieser Vereinbarung zurückzuhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von der Nutzung des durch das Mitglied+ selbst oder dessen Zugängen/Benutzerkonten die Gefahr von Schäden für die AiF FTK oder Dritte ausgeht oder droht. Hierzu gehört insbesondere die Gefahr der Verbreitung von Viren oder der Überlastung der Einrichtung von AiF FTK durch unsachgemäße Nutzung und die Nichtbeachtung der Nutzung- und Teilnahmebedingungen des InnovatorsNet Hub. Bei einer Zurückhaltung von Leistungen nach diesem Punkt bleibt die Zahlungspflicht des Mitglied+ bestehen. Die Leistungen werden unverzüglich wieder bereitgestellt, wenn die Gründe für ihre Zurückbehaltung entfallen sind.
9.2. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
10. Datenschutz und Haftung
10.1. Jede Partei ist für die ordnungsgemäße Erhebung, Speicherung und Verwendung der aus ihrer Sphäre stammenden personenbezogenen Daten selbst und ausschließlich verantwortlich, und verpflichtet sich gegenüber der jeweils anderen Partei zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der EU-DSGVO.
10.2. Die Parteien begrenzen ihre Haftung gegenüber der jeweils anderen Partei ferner darüber hinaus einvernehmlich wie folgt:
10.2.1. Die Haftung für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten einer Partei oder ihrer Erfüllungsgehilfen und die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
10.2.2. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden haften die Parteien nur, sofern diese auf der Verletzung vereinbarungswesentlicher Pflichten beruhen. Wesentlich sind solche Vereinbarungspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der jeweils andere Vereinbarungspartner vertrauen durfte. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist des Weiteren auf den Ersatz der vereinbarungstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Für sonstige, entfernte Schäden haften die Parteien einander nicht.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sind einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.2. Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen AiF FTK und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten.
Stand: August 2021