Teilnahme- und Vertragsbedingungen für das InnovatorsNet

1. Teilnahme am InnovatorsNet  

1.1. Die Innovationsfähigkeit eines potenziellen Teilnehmers/Kunden entscheidet über den Zugang zum AiF InnovatorsNet. Eine Teilnahmeerklärung muss online abgegeben werden und alle Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. Über die Aufnahme in das AiF InnovatorsNet entscheiden wir zeitnah, spätestens jedoch vier Wochen nach Eingang. Der Eintritt in das AiF InnovatorsNet erfolgt durch ein digitales Buchungsformular unter Vorbehalt der Zustimmung durch die AiF FTK. Die AiF FTK kann eine Teilnahme versagen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht grundsätzlich nicht, auch nicht gegen Zahlung eines Entgeltes.   

1.2. Durch die Teilnahme am AiF InnovatorsNet wird keine Mitgliedschaft in einem Verein oder sonstigen Gesellschaft, etwa GbR, begründet. Das Mitglied erhält keine Mitgliedschaftsrechte, Gesellschafterrechte oder sonstige vergleichbare Rechtspositionen. Es handelt sich bei AiF InnovatorsNet um eine Dienstleitung, die der Umsatzsteuer unterliegt.  

2. Geltungsbereich   

2.1. Die AiF Forschung · Technik · Kommunikation GmbH (im Folgenden: AiF FTK) bietet eine Teilnahme am “InnovatorsNet” als umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung an.  

2.2. Die folgenden Teilnahme- und Vertragsbedingungen gelten für alle Teilnahmen und Buchungen einer normalen Mitgliedschaft („Mitgliedschaft Essential“), die zwischen der AiF FTK und ihren Kunden über eine Teilnahme im InnovatorsNet geschlossen werden.     

2.3. Abweichende AGB, oÄ., des Kunden finden auf die Verträge keine Anwendung, es sei denn, AiF FTK stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.   

3. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und AiF FTK  

3.1. Durch Absendung und anschließende Bestätigung des Formulars „Teilnahmeerklärung“ schließt der Kunde einen Vertrag über eine kostenpflichtige Teilnahme, vorbehaltlich der Prüfung und Zustimmung durch die AiF FTK, ab und erkennt die Teilnahme- und Vertragsbedingungen an.    

4. Zahlungsbedingungen   

4.1. Das Mitglied verpflichtet sich, für seine Teilnahme am AiF InnovatorsNet jährlich einen festgelegten Preis in bekannter Höhe (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %) und zu den aktuell gültigen Konditionen zu leisten. Ein Teilnahmejahr beginnt mit dem Datum der Aufnahme ("Laufzeitjahr") und umfasst ab dann 12 Monate. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Der Beitrag ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, bzw. Inanspruchnahme von Leistungen (innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung), zu entrichteten. Der Beitrag für das Laufzeitjahr kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich entrichtet werden. Bei jährlicher Zahlung wird ein Rabatt von 3% gewährt.  

4.2. Der Beitrag kann per Überweisung oder Lastschriftverfahren entrichtet werden und ist nach jeweiliger Fälligkeit unter der Angabe auf das Konto der AiF FTK zu überweisen oder wird dem angegebenen Konto belastet. Der Kunde erhält hierüber eine gesonderte Zahlungsaufforderung und Rechnung. Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von zwei Kalenderwochen nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist AiF FTK berechtigt, die Teilnahme des Kunden am AiF InnovatotsNet sofort zu beenden. Etwaige durch die Beendigung der Teilnahme aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber AiF FTK geltend gemacht werden. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.     

4.3. Bei Beendigung der Teilnahme im laufenden Jahr, etwa Beendigung aus wichtigem Grund, ist der Beitrag für den gesamten Zeitraum zu zahlen, es erfolgt keine Rückzahlung eines bereits geleisteten Beitrags.   

4.4. Die AiF FTK kann folgende Jahresbeiträge ermöglichen (alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer):     

  • Kategorie 1: Bis 249 feste Mitarbeiter:innen, 900,00 € p.a., entspricht 75,00 € im Monat
  • Kategorie 2: Ab 250 bis 749 feste Mitarbeiter:innen, 1.500,00 € p.a., entspricht 125,00 € im Monat   
  • Kategorie 3: Ab 750 feste Mitarbeiter:innen, 2.160,00 € p.a. , entspricht 180,00 € im Monat

Einzelne Institute/Lehrstühle, etc., HAW und kleine Universitäten und Einrichtungen wählen Kategorie 1.

Mittlere und große Universitäten, die eine Mitgliedschaft für die gesamte Universität abschließen wählen Kategorie 3.

5. Leistungen  

5.1. Als Teilnehmer „Mitgliedschaft Essential“ des AiF InnovatorsNet haben Sie Anspruch und Zugriff auf eine Vielzahl von attraktiven Leistungen und Vorteilen. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier:  https://www.aif-ftk-gmbh.de/innovatorsnet/ bzw. in einer Leistungsbeschreibung, die Sie digital anfordern können.   

5.2. 5.2. Als Teilnehmer am AiF InnovatorsNet („Mitgliedschaft Essential“) können weitere, nur den Mitgliedern/Teilnehmern zugängliche und an individuellen Bedürfnissen orientierten Module gewählt/gebucht werden.  

5.3. Im Rahmen der Mitgliedschaft stellt AiF FTK dem Mitglied beliebig viele Zugänge/Benutzerkonten für eigene, feste Mitarbeiter:innen des Mitglieds, zur Mitgliederplattform, dem InnovatorsNet Hub zur Verfügung. Alle Zugänge haben Zugriff auf die Leistungen der Mitgliedschaft Essential des AiF InnovatorsNet und die Angebote im Hub, sowie die Nutzung der digitalen Instrumente.  

5.4. Diese Zugänge können digital (online-Formular) zu Beginn der Teilnahme beantragt werden, oder es ist möglich – in einem üblichen Rahmen – während der laufenden Mitgliedschaft formlos über ein online-Formular weitere Zugänge zu beantragen, bzw. zu ändern. Neue Zugänge stellen wir in der Regel innerhalb von 5-7 Werktagen zur Verfügung.  Ein Wechsel von Zugängen (Löschung alter, Anlegen neuer Zugänge als Ersatz, Wechsel der Mitarbeitenden) ist – in einem üblichen Rahmen – flexibel möglich.

6. Rechtseinräumung   

6.1. AiF FTK räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung des AiF InnovatorsNet member-Logos ein.   

7. Dauer der Teilnahme, Kündigung der Teilnahme am InnovatorsNet  

7.1. Die Teilnahme am AiF InnovatorsNet wird jeweils um ein Jahr automatisch verlängert, es sei denn, die Teilnahme wird von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt.  

7.2. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Selbstverständlich reicht hierfür eine identifizierbare Kündigung per e-Mail aus.  

8. Änderungsvorbehalte   

8.1. AiF FTK hat das Recht, diese Teilnahme- und Vertragsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen zu ergänzen. Die Änderungen und werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten über das Dashboard im AiF InnovatorsNet Hub angekündigt.    

Lehnt der Kunde die Änderungen ab, wird die Teilnahme am InnovatorsNet nicht nach 7.1. automatisch verlängert, und der Teilnehmer scheidet mit Ablauf des Zeitraumes des Vertragsjahres aus dem InnovatorsNet aus.     

8.2. AiF FTK behält sich darüber hinaus vor, AiF InnovatorsNet abzuändern, (i) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von AiF FTK angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit AiF FTK damit einer an AiF FTK gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; oder (iii) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.       

8.3. AiF FTK ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen der Teilnahme am AiF InnovatorsNet zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. AiF FTK wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in formloser Schriftform bekanntgeben (z.B. über das Dashboard im Hub). Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 10% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen.     

8.4. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 8.3. form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. AiF FTK behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.       

8.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.     

9. Haftungsbeschränkung   

9.1. Unsere vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung und die Haftung für Garantieerklärungen bleibt hiervon unberührt.   

10. Schlussbestimmungen   

10.1. Sind einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.       

10.2. Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen AiF FTK und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Köln.   

Stand: Januar 2023